(Un)soziale Wohnungsbaugesellschaft Bremen
Ein Interessent mit WBS sich für eine Wohnungssuche eingetragen.
Die große Hoffnung, es einmal mit einer Sozialwohnung zu wagen.
Das monatliche Einkommen war der Wohnbaugesellschaft bekannt,
denn es musste bei dem Wohnungssuchauftrag zuvor auch genannt
Das Glück, denn er wurde eingeladen zu einem Besichtigungstermin.
In einem Neubau und zu einer bezahlbaren Sozialwohnung, für ihn.
Per eMail wurde bei einer „Auslosung“ die Wohnung ihm zugedacht
und ging davon aus, dass bei der Vorauswahl keine Fehler gemacht.
Der Wohnberechtigungsschein und das Einkommen sind zu belegen,
danach wird die Baugesellschaft sich mit dem Mietvertrag bewegen.
Anmerkung: Die gleiche Miete plus Nebenkosten auch jetzt gezahlt,
also bei dem Wohnungsgesuch nicht mit falschen Angaben geprahlt.
Auch reagierten der „Kundenservice(?)“ auf Anfragen desinteressiert
und das Mieter planen, kündigen müssen, somit „die Zeit pressiert“.
Wie können diese „ungeduldigen“ Mietinteressenten es nur wagen,
während der Bearbeitung nach dem Bearbeitungsstatus anzufragen.
Der Gipfel: Während der Bearbeitungszeit wurde eine Mail geschickt:
„Ob noch an Wohnungen interessiert“, wird hier nicht durchgeblickt?
„Ansonsten würde man dann die Wohnungssuchanfrage stornieren“,
den Überblick verloren, aber für diese Fehlleistung Gehalt kassieren?
Aber nach Einreichung des WBS und der Einkommensunterlagen,
hatte die Wohnbaugesellschaft auf einmal nichts Positives zu sagen.
Hatte hier „Vitamin B“ für einen Interessenten zum Vorteil gereicht,
oder die Grundvoraussetzung für eine Sozialwohnung aufgeweicht?
Auf einmal, war das Einkommen für die Monatsmiete nicht genug?
Eine Bearbeitung und „Erbsenzählerei“ ohne jeglichen Kundenbezug.
Der WBS wird bis einem Jahreseinkommen von 12.000€ ausgestellt,
ein Verdienst erst ab 21.600€ der Wohnungsbaugesellschaft gefällt.
Es gibt Versicherungen, die bei einem Ausfall die Miete garantieren,
so würde die Wohnungsbaugesellschaft keinen Geldverlust riskieren.
Den Versicherungsbeitrag hätte der Interessent gerne übernommen,
wenn es dadurch zu einem Mietvertragsabschluss wäre gekommen.
Ich werde die Wohnungsbaugesellschaft nicht beim Namen nennen,
denn die „Angeklagten“ werden sich im Text schon wieder erkennen!
© Rainer Dambroth – 21.11.2025 – www.overline-poetry.de
WBS = Wohnberechtigungsschein
Bremen: Die Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein
Alleinstehende können bis zu 12.000 € verdienen, 2-Personenhaushalte bis zu 18.000 €. Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere …..
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Ob einem Haushalt ein B-Schein erteilt werden kann, entscheidet die Wohnberechtigungsschein-Stelle bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Sie prüft auf Antrag, ob von dem Haushalt die jeweils geltende Einkommensgrenze eingehalten wird.
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